Seitenbereiche

Brexit verschoben

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

/steuernews/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
Illustration

Stichtag 31.10.2019

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Sondergipfel in Brüssel am 11.4.2019 dazu geeinigt, Großbritannien eine weitere Aufschubfrist bis 31.10.2019 zu gewähren. Die Frist soll dem Land ermöglichen, die Weichen für einen geordneten Austritt aus der EU zu stellen oder seine Meinung zum Brexit grundsätzlich zu überdenken. Dies geht aus der Online-Nachricht der EU-Kommission vom 11.4.2019 hervor.

Keine Neuverhandlungen

Neuverhandlungen des Austrittsvertrags innerhalb der Übergangsfrist schließt die EU allerdings aus. Es sollen auch keine weiteren Verhandlungen über die künftigen bilateralen Beziehungen beginnen. Die EU könne lediglich die politische Erklärung zu diesen künftigen Beziehungen anpassen. Dies wäre beispielsweise dann notwendig, wenn Großbritannien in einer Zollunion mit der EU bleiben möchte.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: west_photo - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr kompetenter Steuerberater in Urbar bei Koblenz. Unsere Experten erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren unternehmerischen Erfolg. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

frank & steffens Steuerberater Partnerschaft mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.