Seitenbereiche

Internationale Schenkungen

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

/steuernews/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
Illustration

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen dienen der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung steuerpflichtiger Ereignisse, die einen steuerlichen Bezug zu beiden Vertragsstaaten aufweisen. Bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern steht das Besteuerungsrecht im Regelfall jenem Vertragsstaat zu, in dem der Erblasser oder Schenker die engeren persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Dies gilt unabhängig von einer bestehenden Erbschaft- und Schenkungsteuer im anderen Vertragsstaat, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in mehreren Urteilen entschieden hat (Urt. v. 5.8.2020 - 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18).

Beispiel Schweden

Hat ein Vertragsstaat, wie im Streitfall Schweden, im Zeitpunkt des Erwerbs die Schenkungsteuer abgeschafft, steht Deutschland dennoch kein Besteuerungsrecht zu, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Schenkers und der Beschenkten in Schweden liegt. Dies gilt auch dann, wenn der Schenker einen Zweitwohnsitz in Deutschland innehatte. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob der andere Vertragsstaat Schenkungsteuer festsetzt oder ob die Schenkung letztlich unversteuert bleibt. Jedem Vertragsstaat steht es frei, ob und wie er von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht. Eine sogenannte Rückfallklausel gibt es nach Auffassung des FG nicht.

Revision

Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Es sind Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. II R 28/20, II R 29/20 und II R 27/20).

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: DavidPrado - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr kompetenter Steuerberater in Urbar bei Koblenz. Unsere Experten erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren unternehmerischen Erfolg. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

frank & steffens Steuerberater Partnerschaft mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.